Im Rahmen der Diskussion um die Reform der sozialen Sicherungssysteme rückt zunehmend auch die gesetzliche Unfallversicherung in das öffentliche Interesse. So haben die Arbeitgeberverbände im Sommer 2004 zwei Papiere zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung vorgelegt. Auch seitens der Bundesländer wurde mehrfach eine grundlegende Reform eingefordert. Hierzu wurde zwischenzeitlich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Neuordnung des Rentenrechts der gesetzlichen Unfallversicherung. Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, durch
Ablösung der Haftpflicht des Unternehmers (Arbeitgebers) dauerhaft verbleibende Schäden des Versicherten (Arbeitnehmers)
zu ersetzen.
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