Die Bundesregierung bereitet die Neuordnung des Sozialen Entschädigungsrechts (SER) in einem 14. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB) vor. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist 2019 zu rechnen. Er wird voraussichtlich auf dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom November 2018 basieren. Den inhaltlichen Schwerpunkt der Reform bildet die Entschädigung der Opfer von Gewalttaten. Dieser Beitrag schlägt einen alternativen Weg vor: die Zusammenführung des SER mit der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) unter dem Dach des SGB VII.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-02-05 |
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