Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz vom 22.12.2010 (BGBl. I, S. 2262) fügt sich ein in eine lange Reihe von Gesetzen, die den Zweck verfolgen, die Kosten für Arzneimittel, einen der größten Ausgabenposten in der gesetzlichen Krankenversicherung, zu begrenzen und in den Griff zu bekommen. Obschon der Gesetzgeber nach wie vor grundsätzlich am freien Zugang nach der arzneimittelrechtlichen Zulassung und an der freien Arzneimittelpreisbestimmung durch den pharmazeutischen Unternehmer festhält – was Einigen gerade als das Grundproblem hoher Arzneimittelkosten gilt –, sieht das Gesetz einschneidende Maßnahmen zur Preisregulierung binnen eines Jahres vor und beschreitet neue Wege.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-05-04 |
Seiten 246 - 254
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