Der Aufsatz geht der Frage nach, welche Rechtsfolgen bei Übertragung einer Betätigung gegen Mehraufwandsentschädigung eintreten, falls die Übertragung rechtswidrig ist. Das BAG hat in ständiger Rechtsprechung arbeitsrechtliche Ausgleichsansprüche im Hinblick auf den öffentlich-rechtlichen Zuschnitt der Betätigung gegen Mehraufwandsentschädigung verworfen. Das BSG schloss sich dieser Sicht an und sprach dem Leistungsempfänger einen öffentlich-rechtlichen Ersatzanspruch gegen den Leistungsträger zu. Das ist folgerichtig. Aber damit sind viele weitere Rechtsfragen verbunden, von denen einige der Beitrag aufzuspüren und zu beantworten sucht: Unter welchen Voraussetzungen kann der Leistungsträger Ersatz verlangen, hat er sie doch dem Leistungsempfänger übertragen? Wer ist durch die rechtswidrige Betätigung bereichert und daher ausgleichspflichtig? Und was hat der Ausgleichspflichtige aufgrund der Betätigung erlangt? Sind dessen Gegenleistungen zu saldieren, die zu Unrecht erlangte Mehraufwandsentschädigung zurück zu gewähren und wie ist der Wert der Betätigung zu bestimmen? – Viele Fragen harren nach Antworten.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.02.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
| Veröffentlicht: | 2012-02-03 |
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