Im März des Jahres 2013 tritt das neue Patientenrechtegesetz in Kraft. Neben einer umfassenden Kodifizierung des Arzt-Patientenverhältnisses in den §§ 630a ff. BGB enthält Artikel 2 des Gesetzes einige wichtige Neuregelungen des SGB V zur Verbesserung der Rechtsposition des sozialversicherten Patienten. Diese werden dargestellt und bewertet. Erörtert wird darüber hinaus, welche Probleme ungeregelt geblieben sind, und wie diese bewusste Nichtregelung zu bewerten ist.
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