Im März des Jahres 2013 tritt das neue Patientenrechtegesetz in Kraft. Neben einer umfassenden Kodifizierung des Arzt-Patientenverhältnisses in den §§ 630a ff. BGB enthält Artikel 2 des Gesetzes einige wichtige Neuregelungen des SGB V zur Verbesserung der Rechtsposition des sozialversicherten Patienten. Diese werden dargestellt und bewertet. Erörtert wird darüber hinaus, welche Probleme ungeregelt geblieben sind, und wie diese bewusste Nichtregelung zu bewerten ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.03.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-03-04 |
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