Die Krankenhausbehandlung bietet nach wie vor Anlass zur Erörterung und Klärung einer Reihe von Rechtsfragen. Hierzu trägt die Entscheidung des 3. Senats – im Anschluss an den Beschluss des Großen Senats v. 25.9.2007 – erheblich bei. Bestätigt wird die Verbindung von Leistungs- und Leistungserbringungsrecht. Materiell-rechtlich werden u. a. die Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit und die dabei maßgeblichen Gesichtspunkte dargelegt. Unter verfahrensrechtlichem Aspekt zeigen sich – ergänzungsfähig – Parallelen zum Polizei- und Sicherheitsrecht. Aufschlussreich ist auch der Seitenblick auf das Recht der privaten Krankenversicherung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.09.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-09-03 |
Seiten III - IV
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