Die Krankenhausbehandlung bietet nach wie vor Anlass zur Erörterung und Klärung einer Reihe von Rechtsfragen. Hierzu trägt die Entscheidung des 3. Senats – im Anschluss an den Beschluss des Großen Senats v. 25.9.2007 – erheblich bei. Bestätigt wird die Verbindung von Leistungs- und Leistungserbringungsrecht. Materiell-rechtlich werden u. a. die Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit und die dabei maßgeblichen Gesichtspunkte dargelegt. Unter verfahrensrechtlichem Aspekt zeigen sich – ergänzungsfähig – Parallelen zum Polizei- und Sicherheitsrecht. Aufschlussreich ist auch der Seitenblick auf das Recht der privaten Krankenversicherung.
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