Wirtschaftlichkeits- und Wirksamkeitsprüfungen nach § 79 SGB XI stellen unter rechtlichen wie unter allgemein fachlichen Gesichtspunkten ein sehr problematisches Kontrollinstrument der Landesverbände der Pflegekassen gegenüber den Pflegeeinrichtungen dar. Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung ohne Wirksamkeitsprüfung ist nicht zulässig. Eine solche isolierte Wirtschaftlichkeitsprüfung begegnet auch verfassungsrechtlichen Bedenken. Im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz ist das Problem der Wirtschaftlichkeits- und Wirksamkeitsprüfungen aufgegriffen worden. Der Beitrag befasst sich auch kritisch mit dieser Reformgesetzgebung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-01-10 |
Seiten 1 - 7
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: