Wirtschaftlichkeits- und Wirksamkeitsprüfungen nach § 79 SGB XI stellen unter rechtlichen wie unter allgemein fachlichen Gesichtspunkten ein sehr problematisches Kontrollinstrument der Landesverbände der Pflegekassen gegenüber den Pflegeeinrichtungen dar. Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung ohne Wirksamkeitsprüfung ist nicht zulässig. Eine solche isolierte Wirtschaftlichkeitsprüfung begegnet auch verfassungsrechtlichen Bedenken. Im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz ist das Problem der Wirtschaftlichkeits- und Wirksamkeitsprüfungen aufgegriffen worden. Der Beitrag befasst sich auch kritisch mit dieser Reformgesetzgebung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-01-10 |
Seiten 1 - 7
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