Die Zunahme arbeitsbedingter psychischer Erkrankungen wird in der Öffentlichkeit breit diskutiert. Der nachstehende Beitrag versucht aufzuzeigen, unter welchen Voraussetzungen psychische Erkrankungen als Versicherungsfälle – Arbeitsunfall oder Berufskrankheit – in der Gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt werden können. Während bei Arbeitsunfällen grundsätzlich keine Besonderheiten gegenüber rein körperlichen Gesundheitsschäden bestehen, dürfte eine Entschädigung psychischer Erkrankungen als Berufskrankheit de lege lata kaum möglich sein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.03.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-03-04 |
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