Im Jahre 2020 entfielen über 40 % der erstmals gezahlten Erwerbsminderungsrenten auf psychische Erkrankungen. Deren Bedeutung nimmt auch in anderen Sozialversicherungszweigen seit Jahren zu. Hierdurch stehen Verwaltungen und Gerichte vermehrt vor der Frage, wie regelmäßig notwendige psychiatrische und/oder psychologische Gutachten auf ihre Validität geprüft werden können. Dabei tritt der Verdacht der Aggravation und Simulation des Antragsstellers in ein Spannungsverhältnis zur Gefahr der Unterdiagnostizierung tatsächlicher psychischen Störungen. Welche Möglichkeiten Verwaltungen, Gerichte, Sachverständige und die Beteiligten haben, um richtige Entscheidungen zu erreichen, hat der Workshop „Psychische Störungen im Sozialrecht – Begutachtung, Konsistenzprüfung und Beschwerdenvalidierung“ der Kommission SGB VI des Deutschen Sozialgerichtstages e. V. (DSGT e. V.) am 20.4.2023 in Kassel ausgelotet.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-10-03 |
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