Das Thema der Qualitätssicherung für Leistungen nach dem SGB XI ist ein rechtlich und sozialpolitisch vernachlässigtes Thema. Während die Qualitätssicherung auf dem Gebiet des SGB V seit einiger Zeit einen hohen Stellenwert hat und über entsprechende Regelungen und Institutionen und insbesondere über finanzielle Mittel verfügt, ist die Qualitätssicherung auf dem Gebiet der Pflegeversicherung weit davon entfernt, über annähernd vergleichbare Rahmenbedingungen zu verfügen. Mit diesem Beitrag sollen die wichtigsten rechtlichen Fragen und Probleme, auch in Hinblick auf die anstehende Reform der Pflegeversicherung, dargestellt werden.
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