Der Beitrag beschäftigt sich mit der Verwaltungspraxis der gemeinsamen Einrichtungen i. S. v. § 44b SGB II. Insbesondere im Falle der Erhebung von Mahnkosten auf Rückforderungen von SGB II-Leistungen durch die Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit ergeben sich in der Verwaltungspraxis einige von der Rechtsprechung bislang nicht gelöste Rechtsfragen, die aber in tausenden, vielleicht sogar zigtausenden Fällen eine Rolle spielen, namentlich dann, wenn eine Regionaldirektion Mahnkosten im Rahmen des Forderungseinzugs erhebt, wenn diese Forderung aus dem Leistungsbereich des SGB II herrührt.
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