Das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist nicht die einzige Rechtsfolge der Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe (Lösungstatbestand). Im Folgenden soll auf weitere rechtliche Konsequenzen und damit zusammenhängende Fragen eingegangen werden, und zwar über den Bereich der Arbeitslosenversicherung hinaus auch in der Grundsicherung für Arbeitsuchende wie auch den Sozialversicherungssystemen der gesetzlichen Krankenversicherung, sozialen Pflegeversicherung und Rentenversicherung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2020.12.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-12-04 |
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