In diesem, am 11. Oktober 2022 auf einer Fortbildungstagung der sächsischen Sozialgerichtsbarkeit in Meißen gehaltenen Vortrag wird die Bedeutung der Ethik für die Sozialgerichtsbarkeit erörtert. Die Frage stellt sich, weil das Recht nicht durch seine Setzung hinlänglich legitimiert ist, sondern zugleich verfassungsrechtlichen und rechtsphilosophischen Anforderungen zu genügen hat, die ihrerseits Gegenstand der Rechtsethik sind. Ferner wird die Frage nach der richterlichen Berufsethik aufgegriffen und vertieft. In diesen Zusammenhang werden konkrete ethische Anforderungen an richterliches Handeln auf der Basis von inländischen und internationalen Standards dargestellt und schließlich wird anhand zentraler Fragestellungen die Tragweite ethischer Anforderungen an richterliche Praxis gewürdigt.
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