Nachdem das BAG die Tarifverträge der CGZP in der Leiharbeit Ende 2010 für unwirksam erklärt hat, erhebt die Gesetzliche Rentenversicherung nachträgliche Beitragsforderungen gegen Leiharbeitsunternehmen. Die betreffenden Unternehmen wurden im Vorfeld von der Bundesagentur für Arbeit dazu angehalten, diese Tarifverträge anzuwenden und dementsprechend Beiträge abzuführen. Jetzt sollen sie nachzahlen. Damit ist der rechtspolitisch aufgeladene Konflikt um die tarifvertragliche Regulierung der Leiharbeit bei der Sozialgerichtsbarkeit angekommen. Es gibt viele Gerichte, die einstweiligen Rechtsschutz gegen den betreffenden Beitragseinzug gewähren – und viele Gerichte, die das nicht tun.
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