Im Sozialrecht hält sich nach wie vor die auch durch das Bundessozialgericht kultivierte Legende, dass das grundsätzliche Verbot echter Rückwirkung von Gesetzen öffentlich-rechtliche Körperschaften nicht schützt. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, dass das nicht zutrifft und daher die neuen Bestimmungen zur Vergütung von Krankenhausleistungen, die bereits entstandene Ansprüche rückwirkend beseitigen, verfassungswidrig sind. (Zu diesem Thema siehe auch den im nächsten Heft der SGb abgedruckten Beitrag von Huster, Vertrauensschutz für die gesetzlichen Krankenkassen?)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.08.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-08-01 |
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