Bereits 1974 hatte der Gesetzgeber erkannt, dass das – damals noch so bezeichnete – „Vergünstigungswesen“ neu geordnet werden müsse: Das Vergünstigungswesen ist zur Zeit in unübersichtlicher und komplizierter Weise geregelt. Eine Vereinfachung und Vereinheitlichung dieser komplizierten und unübersichtlichen Materie sowie ihre Ausrichtung am finalen Gedanken des Schwerbehindertenschutzes ist deshalb geboten. Ein umfassende neue Regelung im Zusammenhang mit der Novellierung des Schwerbeschädigtengesetzes ist jedoch gesetzestechnisch nicht möglich und muss einer späteren gesetzlichen Regelung vorbehalten bleiben.
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