Bei dem Beitrag handelt es sich um eine überarbeitete Fassung eines Vortrags, den die vier Verfasser am 11. April 2018 anlässlich der Abschlussveranstaltung zur Ausstellung „Leben nach dem Überleben“ in Zusammenarbeit mit dem Sara Nussbaum Zentrum für Jüdisches Leben, Kassel, im Bundessozialgericht (BSG) gehalten haben. Die aktuellen Mitglieder des für das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung zuständigen 13. Senates des BSG haben den Lebenssachverhalt „Ghettoarbeit“ in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beleuchtet und den Versuch unternommen, die Rechtsprechung insoweit, auch des eigenen Senats, dem sie damals noch nicht angehörten, aufzuarbeiten. Ausgangspunkt waren Rahmenbedingungen für die „Entschädigung“ der Opfer des Holocaust im frühen Nachkriegsdeutschland (I.). Diesem folgte die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den „Ghettorenten“ (II.), begleitet jeweils durch den Pendelblick auf die gesetzgeberischen Aktivitäten (III.). Vor dem Fazit ging der Senat noch der Frage nach, ob es trotz der inzwischen gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung und trotz der aktuell geleisteten Nachbesserungen des Gesetzgebers offene Rechtsfragen gibt (IV.). Den Vortrag haben die Verfasser im Wechsel gesprochen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2018.11.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-11-05 |
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