Die Leistungsgewährung im sog. sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnis zwischen Leistungsempfänger, Leistungserbringer und Leistungsträger ist seit einer grundlegenden Entscheidung des BSG im Jahr 2008 immer wieder Gegenstand in Rechtsprechung und Literatur gewesen. Die Rückabwicklung der Leistungsgewährung beschäftigte zudem auch die Zivilgerichtsbarkeit. Durch das Bundesteilhabegesetz hat der Gesetzgeber nun erstmals weitergehende Regelungen in diesem Bereich geschaffen. Der Aufsatz soll im ersten Teil einen Rückblick auf die bisherige Rechtsprechung bieten und die durch die Neuregelungen eintretenden Änderungen bei der Entstehung des Vergütungsanspruchs der Einrichtung darstellen. Im zweiten Teil werden die sich bei der Rückabwicklung nach neuem Recht stellenden Fragen erörtert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2020.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-04-14 |
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