§§ 2, 69 SGB IX; §§ 44, 48 SGB X; § 30 BVG
Die sich aus dem Diabetes mellitus ergebende Teilhabebeeinträchtigung ist grundsätzlich nach den Bewertungsvorschlägen der „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz“ (hier: Ausgabe 1996) einzuschätzen. Maßgeblich für den Grad der Behinderung ist insbesondere die erreichte Stoffwechsellage und der dabei erfolgende Therapieaufwand.
Urteil des 9. Senats des BSG vom 24. 4. 2008 – B 9/9a SB 10/06 R –
Anmerkung von Dr. Volker Kaiser, Lehrbeauftragter an der FH Bonn-Rhein-Sieg, St. Augustin
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.03.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-03-10 |
Seiten 168 - 176
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