1. Die Anfechtung der Wahl der Mitglieder in Ausschüssen der Vertreterversammlung einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung kann nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgen.
2. Zur Geltung des Prinzips der Spiegelbildlichkeit im Bereich der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen.
Urteil des 6. Senats des BSG vom 11.2.2015 – B 6 KA 4/14 R –
Anmerkung von Dr. Cordula Judith Scherer, Bonn
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