Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen brennt den Politikern plötzlich unter den Nägeln. Der Koalitionsvertrag sagt die schnellstmögliche Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu, der allerdings schon seit Jahren in den Schubladen liegt und in der vergangenen Legislaturperiode bewusst nicht eingeführt worden ist. Es gibt zudem Anzeichen dafür, dass in der Bevölkerung erheblich weitergehende Erwartungen bestehen, die die Politik nicht erfüllen will und wohl auch nicht kann. Ein Anlass, 20 Jahre nach ihrer Einführung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und ihre Perspektiven aus juristischer Sicht erneut nachzudenken.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-07-03 |
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