§ 25 SGB XII; § 121 BSHG
1. Das Vorliegen eines sozialhilferechtlichen Eilfalls als Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch des Nothelfers gegen den Sozialhilfeträger bestimmt sich nicht ausschließlich nach den Verhältnissen am ersten Tag der Hilfeleistung.
2. Zu den später hinzutretenden Umständen, die dem Fortbestehen des Eilfalls entgegenstehen.
3. Zu den einzelnen Voraussetzungen eines Nothelferanspruchs bei der Hilfe durch ein Krankenhaus.
Urteil des 8. Senats des BSG vom 23. 8. 2013 – B 8 SO 19/12 R –
Anmerkung von Kristina Schwarz, Berlin
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.09.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2014 |
| Veröffentlicht: | 2014-09-03 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
