Der Gesetzgeber reagierte auf die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie mit einer kaum noch zu überschauenden Zahl von Einzelmaßnahmen. In dem Beitrag werden insbesondere die Anstrengungen zum Ausgleich von Einkommensverlusten nachgezeichnet. Deshalb liegt das Augenmerk auf den Leistungen Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld II. Entgegen der ursprünglichen Konzeption handelt es sich bei dem Beitrag wegen der Fortdauer der Pandemie nicht um eine abschließende Betrachtung, sondern um einen bloßen Zwischenbericht.
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