§ 183 Abs. 1 S. 1 SGB III a. F.; § 35 Abs. 2 InsO
Wird ein Arbeitsverhältnis in Kenntnis der Insolvenz des Arbeitgebers im Rahmen einer Freigabe von Vermögen aus einer selbstständigen Tätigkeit unverändert fortgesetzt, kann bei ununterbrochener Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers eine spätere Insolvenz hinsichtlich des freigegebenen Vermögens keinen (erneuten) Anspruch gegen die Bundesagentur für Arbeit auf Zahlung von Pflichtbeiträgen auslösen.
Urteil des 12. Senats des BSG vom 23.5.2017 – B 12 AL 1/15 R – ECLI:DE:BSG:2017:230517UB12AL115R0 –
Anmerkung von Dr. iur. Friedrich L. Cranshaw, Mannheim/Mutterstadt
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2018.07.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-07-04 |
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