§§ 7a, 7 Abs. 1 SGB IV; § 2 SGB VI; Art. 20 Abs. 3 GG
Bei der Statusbeurteilung sind von der Verwaltung und von den Gerichten Feststellungen über den (wahren) Inhalt der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen zu treffen, auf dieser Grundlage ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit vorzunehmen. Diese wertende Zuordnung kann nicht mit bindender Wirkung für die Sozialversicherung durch die Parteien vorgegeben werden, indem sie z. B. vereinbaren, eine selbstständige Tätigkeit zu wollen. Über zwingende Normen kann nicht im Wege der Privatautonomie verfügt werden.
(redaktioneller Orientierungssatz)
BSG, Urteil des 12. Senats vom 5.11.2024 – B 12 BA 3/23 R – ECLI:DE:BSG:2024:051124UB12BA323R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Friedhelm Hase, Bremen
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2025.09.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-09-03 |
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