Die Neufassung des § 7 Abs. 4 SGB II durch das FortentwicklungsG (1. 8. 2006) zwingt dazu, sich intensiv mit dem dort verwendeten Begriff der „stationären Einrichtung“ zu befassen. Eine Auslegung dieses Begriffes in Anlehnung an entsprechende Begriffe in anderen Gesetzen (insbesondere im SGB XII) widerspricht dem Grundsatz der Auslegung aus dem Zusammenhang des jeweiligen Gesetzes. Die Abhandlung zeigt auf, wie eine rechtsdogmatisch befriedigende Lösung aus dem Zusammenhang des SGB II selbst dadurch gefunden werden kann, dass der Begriff der „stationären Einrichtung“ in Bezug zur (fehlenden) Erwerbstätigkeit gesetzt wird.
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