Die Rechtsprechung zur Definition des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ist mittlerweile gefestigt. Umso schwerer tut sich die Praxis mit der Feststellung des Beschäftigungsverhältnisses im Einzelfall. Die Verfahren zur Bewältigung der betreffenden Unsicherheiten funktionieren kaum. Das alles zieht nicht nur Umgehungsstrategien bei (möglicherweise) Beitragspflichtigen nach sich. Auf Seiten der Sozialversicherungsträger führt es auch zur Schaffung von Drohszenarien zwecks Beitragseinzugs, etwa mit Hilfe der Strafvorschrift des § 266a StGB. Der Beitrag befasst sich mit diesen Vorgehensweisen und untersucht gesetzgeberische Optionen zur Erhöhung von Rechtssicherheit.
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