In der gesetzlichen Rentenversicherung ist bisher die Frage, welche Rolle die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur „Summierung ungewöhnliche r Leistungseinschränkungen“ oder „schweren spezifischen Leistungsbehinderung“ bei der Feststellung von Erwerbsminderungsrenten spielt, nicht ausreichend beantwortet worden. Eine Auseinandersetzung mit diesem Thema erscheint dringend angezeigt. Möglicherweise führt das Ergebnis der Auseinandersetzung dazu, dass künftig unnötige Ermittlungen und Beweiserhebungen und damit verbundene Kosten vermieden werden.
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