Der Autor zeichnet die Rechtsprechung zum Unfallversicherungsschutz beim Aufsuchen und Nutzen der betrieblichen Toilette nach. Er zeigt, wie sie zunehmend restriktiv geriet und die Einheitlichkeit des Komplexes von Nutzung und Weg zerriss. Die Gleichsetzung der betrieblichen mit der privaten Toilette hat keinen nachvollziehbar argumentativen Unterbau. Zudem bagatellisiert sie betriebliche Gefahrenlagen. Im Unterschied zum Zigarettenrauchen sollte das Austreten komplett versichert sein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-04 |
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