Aus der Vielzahl der im Jahre 2009 ergangenen Entscheidungen des BSG kommt den Urteilen unserer Rentensenate zu den Rentenleistungen an jüdische Verfolgte des NS-Regimes, den sogenannten Ghetto-Renten herausragende Bedeutung zu. Diese Rechtsprechung trägt den tatsächlichen historischen Zuständen in den Ghettos des 2. Weltkrieges Rechnung und ermöglicht eine sichere Handhabung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto. Die von beiden Rentensenaten dazu getroffenen einheitlichen Festlegungen ermöglichten, dass ein Großteil der beim BSG anhängigen einschlägigen Verfahren durch von den jeweiligen Klägern angenommene Anerkenntnisse der Rentenversicherungsträger ihren Abschluss gefunden haben. Die Zahl der gesamten beim BSG eingegangenen Sachen stieg im Jahr 2009 auf 3.225 und übertrifft das Niveau des „Rekordjahres“ 2007. Trotz dieser Steigerung konnte dank hoher Erledigungszahlen eine weitere Abnahme des Gesamtbestandes zum Jahresende erreicht werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-04-06 |
Seiten 206 - 218
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