Der vorliegende Beitrag versucht, die jüngsten Entscheidungen des BSG zum Unfallversicherungsschutz auf den Wegen von und nach dem Ort der Tätigkeit systematisch darzustellen und einzuordnen. Dabei wird zunächst (unter II.) unter mehreren Gesichtspunkten auf die Problematik der Unterbrechung eines an sich versicherten Weges durch privatnützige Verrichtungen eingegangen. Unter III. werden Fragen erörtert, die sich ergeben, wenn in eine an sich nicht versicherte Tätigkeit betriebsdienliche Verrichtungen eingeschoben werden. Schließlich wird unter IV. die beim Wegeunfall besonders virulente Thematik der Berücksichtigung des Alkoholkonsums des auf einem versicherten Weg Verunfallten behandelt.
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