Arbeit im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ist die wichtigste Voraussetzung der Sozialversicherungspflicht und damit des Schutzes durch die Sozialversicherung. Doch es gibt Ausnahmen, denn die Arbeit in dem Beschäftigungsverhältnis muss freiwillig ausgeübt werden. Ist das nicht der Fall, besteht keine Versicherungspflicht. Diese Ausnahme betrifft zahlreiche Fallkonstellationen, mit denen sich der folgende Beitrag beschäftigt. Er zeigt, wie sich die Rechtslage in diesen Fällen darstellt und welche Konsequenzen sich hieraus für die Betroffenen ergeben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2020.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-09-07 |
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