Unionsrecht erscheint im sozialgerichtlichen Verfahren als Querschnittsmaterie. Seine Relevanz erschließt sich nicht immer auf den ersten Blick: Das Spektrum reicht von prozessualen Besonderheiten über die Bestimmung des anwendbaren Sozialrechts, die Überprüfung der Tatbestandsvoraussetzungen einer nationalen Sozialrechtsnorm am Maßstab sekundärrechtlicher Diskriminierungsverbote, der Grundfreiheiten oder der europäischen Grundrechte, über die Umsetzungsdefizite bei einzelnen Richtlinien mit sozialrechtlichem Gehalt bis hin zu Abgrenzungsproblemen zu anderen Materien wie z. B. dem EU-Wettbewerbsrecht. Der nachfolgende Beitrag soll – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – Impulse für ein größeres Problembewusstsein geben und praktische Fallbearbeitungskompetenz vermitteln.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2022.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-05-06 |
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