Der im Rahmen des GKV-OrgWG eingeführte § 128 SGB V hat im Gesundheitsmarkt schon für viel Aufregung gesorgt. Schlagworte wie Depotverbot und das Verbot des verkürzten Versorgungsweges haben viele Marktteilnehmer aufgeschreckt und es stellt sich mehr denn je die Frage, in welcher Weise ärztliche und nichtärztliche Leistungserbringer zukünftig noch zusammenarbeiten dürfen. Im Rahmen dieses Beitrags werden die wesentlichen Rahmenbedingungen dieser wichtigen Neuregelung dargestellt und die einzelnen Regelungen unter Berücksichtigung des krankenversicherungsrechtlichen Beziehungsgeflechts einer ersten Auslegung zugeführt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-07-03 |
Seiten 395 - 399
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: