Art. 14 GG; §§ 58, 74 SGB VI i. d. F. des WFG
1. Der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG kann nicht entnommen werden, dass rentenrechtliche Anwartschaften allein aufgrund eines bestimmten Lebensalters des Versicherten (hier: Vollendung des 55. Lebensjahres) einen gesteigerten verfassungsrechtlichen Bestandsschutz gegenüber wertmindernden Eingriffen durch den Gesetzgeber aufweisen.
2. Zur Verfassungsmäßigkeit der rentenrechtlichen Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz von 1996.
Beschluss des Ersten Senats des BVerfG vom 27. Februar 2007 – 1 BvL 10/00 –
mit Anmerkung von Dr. Wolfgang Fichte, Richter am BSG, Kassel
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2007.07.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-07-10 |
Seiten 422 - 432
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.