Art. 3, 14 GG; § 11 SGB II; § 56 SGB VII
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auch nicht teilweise als zweckbestimmte Einnahme i.S.d. § 11 SGB II bewertet wird. (Zurückweisung der Verfassungsbeschwerden gegen die Urteile des Bundessozialgerichts vom 6. Dezember 2007 – B 14/7b AS 62/06 R und B 14/7b AS 20/07 R -)
Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 16. 3. 2011 – 1 BvR 591/08 und 1 BvR 593/08 –
Anmerkung siehe Besprechungsaufsatz von Dr. Daniel O’Sullivan, Stuttgart, abgedruckt in diesem Heft S. 691 ff.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.12.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-12-06 |
Seiten 702 - 709
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