Bewegt sich die Unfallversicherung insgesamt, verglichen etwa mit der gesetzlichen Krankenversicherung, politisch und rechtlich eher in ruhigem Fahrwasser, so sorgt das Berufskrankheitenrecht immer wieder für Zündstoff und Kontroversen. Die aktuelle Kritik, gerade durch das Schwarzbuch der IG Metall zum Berufskrankheitenrecht aus dem Jahre 2013, und die seither geführte Reformdiskussion werfen auch Fragen nach dem verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielraum und dessen Grenzen für Gesetz- und Verordnungsgeber im Berufskrankheitenrecht auf.
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