Der Beitrag geht der Frage nach, ob Art. 87 Abs. 2 GG als Verfassungsgarantie einer organisatorischen und finanziellen Selbstständigkeit der Krankenkassen gedeutet werden muss, die dem gesetzgeberischen Zugriff auf die Finanzreserven Grenzen setzt. Der Beitrag bejaht die Frage: Eine genaue Betrachtung des Art. 87 Abs. 2 GG in seinen systematisch-teleologischen Bezügen, die durch eine genaue Analyse der entstehungsgeschichtlichen Hintergründe fundiert wird, ergibt, dass legislatorische Eingriffe in die Haushaltsführung der Krankenkassen als Eingriff in eine Ausgestaltungsgarantie, die nicht mit einer Grundrechtsgarantie verwechselt werden darf, zu bewerten sind. Sie verhindert übermäßige Beschränkungen der organisatorisch-finanziellen Selbstständigkeit von Krankenkassen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2022.10.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2022 |
| Veröffentlicht: | 2022-10-04 |
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