Der Beitrag geht der Frage nach, ob Art. 87 Abs. 2 GG als Verfassungsgarantie einer organisatorischen und finanziellen Selbstständigkeit der Krankenkassen gedeutet werden muss, die dem gesetzgeberischen Zugriff auf die Finanzreserven Grenzen setzt. Der Beitrag bejaht die Frage: Eine genaue Betrachtung des Art. 87 Abs. 2 GG in seinen systematisch-teleologischen Bezügen, die durch eine genaue Analyse der entstehungsgeschichtlichen Hintergründe fundiert wird, ergibt, dass legislatorische Eingriffe in die Haushaltsführung der Krankenkassen als Eingriff in eine Ausgestaltungsgarantie, die nicht mit einer Grundrechtsgarantie verwechselt werden darf, zu bewerten sind. Sie verhindert übermäßige Beschränkungen der organisatorisch-finanziellen Selbstständigkeit von Krankenkassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2022.10.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-10-04 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: