Mit zwei Entscheidungen vom 14.3.2018 und 28.6.2022 hat das BSG die Versicherungspflicht von Musikschullehrern in den Zweigen der Sozialversicherung einmal wegen Selbstständigkeit verneint und einmal aufgrund abhängiger Beschäftigung bejaht. Wie sind diese unterschiedlichen Urteile einzuordnen? Handelt es sich um einen Paradigmenwechsel oder um Einzelfallentscheidungen? Droht das „Aus“ für Honorarkräfte? Entwickeln sich die Rechtsprechung von BSG und BAG möglicherweise dauerhaft auseinander? Und ist gegebenenfalls gegenüber Beitragsnachforderungen Vertrauensschutz zu gewähren? Diesen Fragen geht der folgende Aufsatz nach. Ausgehend von der Rechtsprechung des BAG (I.) werden die maßgeblichen Entscheidungen des BSG in den Kontext der Entwicklung seiner Rechtsprechung zur Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit eingeordnet (II.). Der dritte Teil versucht, auf dieser Grundlage die genannten Fragen zu beantworten (III.). Ein Fazit (IV.) beschließt den Beitrag.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-11-03 |
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