Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den rechtlichen Folgen, wenn sich ein versorgungsrechtlich anerkannter oder anzuerkennender Schaden nachträglich, insbesondere durch neue, schädigungsunabhängige Geschehnisabläufe, verschlechtert. Ausgeklammert bleiben Konsequenzen im Hinblick auf besondere berufliche Betroffenheit, Berufsschadensausgleich und besondere Qualifikationen (Hilflosigkeit). Mit seiner chronologiebezogenen Problemdefinition knüpft der Beitrag an den Aufsatz in SGb 2013, 68 ff. an, der ein anderes Phänomen zeitlicher Dynamik bei Schädigungen, nämlich die gesundheitlichen Vorbelastungen, aufgreift.
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