Der Aufsatz befasst sich mit dem Urteil des 3. Senats des BSG vom 22.2.2024 – B 3 KR 14/22 R (abgedruckt in diesem Heft S. 39 ff.). Dieses Urteil schafft eine neue Rechtsfigur in Gestalt einer Haftung für Missachtung von Geschäftsgrundlagen. Die Rechtsfolge dieser Rechtsfigur für Leistungserbringer ist weitreichend: ein voller Regress bei bloßem Verstoß gegen Leitgedanken trotz Vereinbarkeit mit den geschriebenen Bestimmungen eines Vertrages. Würden diese Figur und die ihr zu Grunde liegenden Überlegungen verallgemeinert, erlaubte das unvorhersehbare wie einseitige Eingriffe in das Vertragssynallagma und unterminierte das Vertrauen in Verträge. Der Aufsatz zeigt auf, warum dieses Urteil kritisch zu sehen ist, wie auch gezeigt wird, was unter abgewogener Betrachtung denkbar gewesen wäre, um Vertragspartnerschaft und Vertragsentwicklung zu befördern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2025.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-01-07 |
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