Der vorliegende Beitrag betrachtet die gelockerte Unterbringung im Maßregelvollzug zum Zweck des Probewohnens und geht der Frage nach, ob die dabei anfallenden Kosten der Lebenshaltung einen grundsicherungsrechtlich zu deckenden Bedarf begründen oder vom Vollzugsträger zu übernehmen sind. Dabei kommt es nicht nur auf das Verhältnis der Grundsicherungssysteme nach dem SGB II und dem SGB XII sowie die dort geregelten Leistungsausschlüsse, sondern auch auf die landesrechtlichen Vorschriften zu den Maßregelvollzugskosten an.
Ihr Zugang zum eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit"
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.