Behördliche Entscheidungen über die Gewährung von Sozialleistungen erweisen sich schon aufgrund der gesetzlichen Vorgaben häufig als zeitaufwändig. Um den Betroffenen die ihnen vielleicht zustehenden Geldleistungen dennoch zügig zukommen lassen zu können, gewähren Sozialleistungsträger auf der Grundlage vorläufiger Entscheidungen mitunter vorläufige Leistungen. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein solches Vorgehen rechtlich zulässig ist, wird kritisch hinterfragt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2022.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-01-06 |
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