Die Wanderarbeitnehmerverordnung (EG) Nr. 883/2004 stellt die seit 35 Jahren größte Reform im koordinierenden europäischen Sozialrecht dar. Wenn man die neue VO (EG) Nr. 883/2004 charakterisieren will, kann man sagen, dass es sich um eine Rechtsvereinheitlichung mit begrenzter Sachreform handelt. Die VO (EG) Nr. 883/2004 wird die VO (EWG) Nr. 1408/71 ablösen. Dazu bedarf es aber noch der Verabschiedung einer Durchführungsverordnung, deren Entwurf gegenwärtig beraten wird.
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