Das Bundessozialgericht (BSG) befasste sich in zwei Urteilen vom 7. Mai 2013 mit der Anwendung des Wunsch- und Wahlrechtes zum Leistungserfüllungsort sowie mit der Bedarfsplanung für Reha-Einrichtungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und deren stationärer medizinischer Rehabilitation. Beide Entscheidungen ignorieren aktuell geltendes Rehabilitationsrecht und den hierzu dokumentierten Willen des Gesetzgebers. Sie versuchen, überholte Systemstrukturen zu Gunsten der Krankenkassen und zu Lasten der Betroffenen zu konservieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-06-04 |
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