Die Qualitätsbewertung von Leistungserbringern entwickelt sich zu einem der neuen Schlüsselthemen in der Sozialversicherung. Die Sensibilität für Qualität ist gestiegen, wie das Spannungsverhältnis zwischen Wirtschaftlichkeitszwang und Qualitätsanspruch zunimmt. Zugleich scheint die Qualitätsbewertung das Potenzial zur Wettbewerbssteigerung zu haben, als Mittel der Bedarfsplanung, als Mittel zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und als Maß zur Vergütungsdifferenzierung geeignet zu sein. Damit wird die Qualitätsbewertung zum neuen Faktotum des Gesundheitswesens. Wunsch und Wirklichkeit fallen jedoch auseinander. Namentlich der Vergleich der Ergebnisqualität ist anspruchsvoll bis unmöglich. Was passieren kann, wenn die Grenzen verkannt werden, zeigt die Qualitätsbewertung von Krankenhäusern durch die AOK. Die gute Absicht wird durch eine defizitäre Umsetzung in ihr Gegenteil verkehrt auf Kosten der Patienten und der Krankenhäuser. Das desavouiert ein sinnvolles Instrument. Dabei geht es nicht um Gelehrtenstreitigkeiten, wie der Bundesgesundheitsminister Gröhe andeutete. Es geht um das Erkennen und Eingestehen von fachlichen und rechtlichen Anforderungen an eine faire Qualitätsbewertung. Diese Anforderungen sollten weiter diskutiert werden, wozu der nachfolgende Beitrag anregen will.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.10.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-08 |
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