Im ersten Teil des Aufsatzes (SGb 2014, 529 ff.) waren die Grundlagen der Bewertung der Ergebnisqualität von Krankenhäusern dargelegt worden: Begrifflichkeiten, Entwicklung der Qualitätsbewertung im Allgemeinen, QSR-Bewertung der AOK im Besonderen, verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Grundlagen, aus denen die rechtlichen Anforderungen an vergleichende Qualitätsbewertungen folgen. Diese abstrakten rechtlichen Maßgaben werden nachfolgend konkretisiert. Anhand der aktuellen Qualitätsbewertung der AOK wird sodann exemplarisch gezeigt, wie gravierend sich Mängel auswirken können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-11-03 |
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