Inwieweit besteht in (ehemals) stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege gegen die gesetzliche Krankenversicherung? Das BSG hat diese Rechtsfrage für die Rechtslage bis Ende 2019 maßgeblich davon abhängig gemacht, inwieweit die jeweilige Einrichtung der Eingliederungshilfe zur Erbringung von Pflegemaßnahmen verpflichtet ist und diese Maßstäbe unter bestimmten, engen Voraussetzungen auch auf ambulante Wohnkonstellationen übertragen. Der Beitrag analysiert die diesbezüglich ergangenen Urteile, weist auf Umsetzungsprobleme hin und nimmt zu der Frage Stellung, inwieweit die höchstrichterliche Rechtsprechung auch nach den Änderungen durch das Bundeteilhabegesetz (BTHG), die zum 1.1.2020 in Kraft traten, noch anwendbar ist. Das BSG hatte diese Frage bislang offengelassen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.12.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2023 |
| Veröffentlicht: | 2023-12-01 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
