Die Anzahl der rechtlichen Betreuungen, die von den zuständigen Amtsgerichten eingerichtet werden, ist in jüngerer Zeit stark gestiegen. Während Ende des Jahres 2003 noch 1,1 Mio. Menschen in Deutschland unter Betreuung standen, waren es Ende des Jahres 2013 bereits 1,31 Mio. Das ist ein Anstieg von fast 20 % innerhalb von zehn Jahren, auch wenn sich die Zahlen zuletzt etwas rückläufig entwickelt haben. Gleichzeitig sieht auch das Sozialrecht an verschiedenen Stellen Betreuungsleistungen vor, etwa für pflegebedürftige und behinderte Menschen. In der Praxis stellt sich daher immer häufiger die Frage, in welchem Verhältnis die rechtliche und die soziale Betreuung zueinander stehen.
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