Auch die Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 56 Abs. 1 SGB VII ist Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II und der Parallelvorschriften im SGB XII und im WoGG. Grundsätzlich wird daher auch sie auf den Bedarf des Leistungsberechtigten angerechnet und mindert seine (aufstockenden) Ansprüche, nach dem SGB II vor allem die Ansprüche auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.12.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-12-06 |
Seiten 691 - 695
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